Nichtrauchen am Arbeitsplatz zum Schutze der Mitarbeiter
Welchen Sinn hat der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz?
An erster Stelle sind selbstverständlich die gesundheitlichen Gründe zu nennen, die durch den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz gewahrt bleiben sollen. Es gilt die Gesundheit des Arbeitnehmers und in diesem Fall speziell des Nichtrauchers zu schützen. Denn laut WHO erhöht nicht nur der direkte Konsum von Tabakprodukten, sondern auch regelmäßiges Passivrauchen das Lungenkrebs- und Herzinfarktrisiko in relevantem Maße. Passivrauchen ider
Rauchen in der Schangerschaft macht genauso wenig Sinn wie bei
Asthmatikern. Im Gegenteil - bei diesen Personengruppen birgt dies sogar eine besondere Gefahr.
Indirekt können sich die Maßnahmen von Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz auch auf die Gesundheit der Raucher positiv auswirken. Wenn das Rauchen durch diverse Rauchverbote nicht mehr bequem am Arbeitsplatz möglich ist, sondern nur noch in bestimmten Raucherzonen oder gar außerhalb des Gebäudes, reduzieren viele Raucher ihren Zigarettenkonsum oder geben das Rauchen sogar ganz auf. Dadurch wirken sich solche Maßnahmen im Endeffekt positiv auf die Gesundheit aller Arbeitnehmer aus. Auch aus wirtschaftlichen Gründen, befürworten viele Unternehmen und Politiker den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Durch ein Rauchverbot in den Arbeitsstätten werden weniger Raucherpausen gemacht und auch Krankheitstage nehmen nachweislich nach der Einführung eines Nichtraucherschutzes ab. Dies erhöht die Produktivität und somit den Umsatz des Unternehmens. Ein Nichtraucherschutz, egal ob ein absolutes Rauchverbot oder eine verschärfte Betriebsvereinbarung führt dazu, dass weniger Tabakprodukte konsumiert werden. Mit all den positiven Folgen die mit einem reduzierten Tabakkonsum einhergehen. Im Idealfall wird der ein oder andere Raucher durch die Rauchverbote, sogar den Rauchstopp wagen. Das würde dem Arbeitgeber sicherlich sehr gefallen, denn K
osten von Rauchen für Arbeitgeber sind immens.
Die Gesetzeslage: Nichtraucherschutzgesetz am Arbeitsplatz
Der Schutz von Nichtrauchern war nicht immer gegeben und ist auch heute noch ein zweischneidiges Schwert. Einerseits fällt das Rauchen legaler Tabakprodukte gesetzlich unter „rechtmäßige Entfaltung der Persönlichkeit“ und unterliegt daher selbst einem gewissen Schutz. Andererseits wird durch diese Entfaltung in Form des Rauchens das Recht des Nichtrauchers auf „körperliche Unversehrtheit“ eingeschränkt. Daher wurden in der Arbeitsstättenverordnung eine Vielzahl an Gesetzen zu Gunsten der Nichtraucher verabschiedet. Darunter auch ein Gesetz, welches den Arbeitgeber dazu verpflichtet mittels erforderlicher Maßnahmen, nichtrauchende Mitarbeiter vor den Gesundheitsgefahren des Rauchs aus Tabakprodukten zu schützen. Und zwar nicht nur am Arbeitsplatz selbst, sondern auch in Pausen-, Bereitschafts- und Liegeräumen sowie in Sozialräumen (z. B. Kantine, Umkleidekabinen, Toiletten). Nicht immer muss ein absolutes Rauchverbot die Folge sein. Gesonderte Rauchzonen können eine akzeptable Kompromisslösung bieten. Die einzige Einschränkung des Nichtraucherschutzes betrifft den Publikumsverkehr. Sprich: das Arbeiten an öffentlichen Orten, an denen das Rauchen erlaubt ist und die dementsprechend nicht rauchfrei gemacht werden können. In dem Fall sind nur insoweit Schutzmaßnahmen zu treffen, „als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen“. So müssen beispielsweise laut Nichtraucherschutzgesetz am Arbeitsplatz nichtrauchende Arbeitnehmer in einer Raucherkneipe die Belästigung durch Tabakrauch dulden, können aber zum Beispiel für die Sozialräume, in denen die Pausenzeiten verbracht werden, ein Rauchverbot fordern. Dementsprechend dürfen andere Mitarbeiter Ihre Raucherpausen nicht mehr im Pausenraum abhalten. Wie Du sehen kannst, hast Du als Arbeitnehmer, im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung, gewisse Rechte, auf Grundlage derer Du die Raucherpausen aus deinem Arbeitsplatz verbannen kannst. Das Nichtraucherschutzgesetz am Arbeitsplatz umfasst also einige wesentliche Punkte.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Mitarbeiter vor dem schädlichen Qualm zu schützen
Wie Du einen besseren Nichtraucherschutz an Deinem Arbeitsplatz erlangen kannst.
Wie der Nichtraucherschutz im Rahmen der Ländergesetze umgesetzt werden soll, legen Firmen in der Regel in Betriebsvereinbarungen fest. Jedoch bewegen sich viele Arbeitgeber in der Betriebsvereinbarung innerhalb einer rechtlichen Grauzone. Diese beginnt dort, wo Nichtraucher sporadisch einer Belästigung durch Tabakrauch ausgesetzt sind, etwa wenn im Büro nebenan die Raucherpause gehalten wird und der Qualm durch die immer wieder mal geöffnete Tür gelangt. Dies kann vor allem für Schwangere, Asthmatiker oder anderen Personen die durch Passivrauch einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, unzumutbar sein. Des Weiteren werden die Betriebsvereinbarungen nicht immer von allen Mitarbeitern eingehalten. Wenn dieses Verhalten von Arbeitgebern auch noch geduldet wird, kann dies für Nichtraucher ein erhebliches Problem darstellen. Eine Verletzung des Nichtraucherschutzes muss nicht hingenommen werden.
Was also kannst Du tun, um entsprechende Schutzmaßnahmen an Deinem Arbeitsplatz durchzusetzen? Zunächst ist es sinnvoll Kollegen zu fragen, ob sie sich wie Du auch von dem Tabakrauch belästigt fühlen. Je mehr Mitarbeiter betroffen sind, desto höher ist der Druck etwas an der Situation zu ändern und den Arbeitsplatz rauchfrei zu machen. In großen Betrieben gibt es einen Betriebsrat, der die Anliegen der Arbeitnehmer gegenüber des Arbeitgebers zu vertreten. Im Idealfall ist es möglich mit dem Betriebsrat oder dem Arbeitgeber direkt, gemeinsam eine Lösung zu finden und unter Umständen die Betriebsvereinbarung zu ändern. Sollte sich der Arbeitgeber, bzw. der Betriebsrat querstellen, kannst Du die Geschäftsleitung schriftlich auffordern den Nichtraucherschutz gemäß dem Gesetz in der Betriebsvereinbarung umzusetzen. Setze Deinem Arbeitgeber dazu am besten eine angemessene Frist. Außerdem sollte entsprechend die Einhaltung der Betriebsvereinbarung, zum Beispiel vom Betriebsrat kontrolliert werden. Wenn Du Dich bei den Rauchern des Betriebs nicht unbeliebt machen möchtest, ist es immer einen Versuch wert den Betriebsrat oder andere Beteiligte um Diskretion zu bitten. Findet Dein Antrag noch immer kein Gehör, kannst Du bei der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt) Unterstützung ersuchen. In der Regel ist das Gewerbeaufsichtsamt die richtige Anlaufstelle. Durch Deine aktive Teilnahme an großen Aktionen für den Nichtraucherschutz wie den
Weltnichtrauchertag kannst Du auch die Öffentlichkeit auf dieses Problem aufmerksam machen.
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Betriebliches Gesundheitsmanagement - mehr als Nichtraucherschutz
Die Einführung des Nichtraucherschutzes durch Ländergesetze zeigte erstmals deutlich, wie sehr auch der Betrieb von der verbesserten Gesundheit der Mitarbeiter profitieren kann. Daher setzen sich Betriebe immer stärker für das Wohlsein der Beschäftigten ein. Dies umfasst Bereiche wie Bewegung, Ernährung, psychische Gesundheit und nicht zuletzt natürlich auch das Rauchen. Um die Raucher des Betriebs beim Rauchstopp zu unterstützen, werden oft freiwillige Seminare zur Raucherentwöhnung angeboten. Dies alles sind Maßnahmen für Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Da aber Schichtarbeit es in vielen Betrieben nicht zulässt einen passenden Termin für alle Raucher im Betrieb zu finden, stellt ein online Tabakentwöhnungskurs eine gute Alternative für den Rauchstopp dar. Außerdem werden Präsensseminare von vielen Angestellten nicht wahrgenommen, da sie verständlicherweise Hemmungen davor haben, sich vor den Kollegen mit ihrem Tabakkonsum auseinander zu setzen. Ein Onlinekurs für Rauchende bietet hier eine flexible und diskrete Lösung. Falls in Deiner Firma Raucherentwöhnung ein Thema ist, kannst Du Dich hier über das
Firmenprogramm von NichtraucherHelden.de informieren. Wir bieten Den Beschäftigten Rauchern in Form einer Online Raucherentwöhnung, kompetente Unterstützung beim Rauchstopp und beim Kampf gegen die Tabakabhängigkeit.
Fazit
Ein Flächendeckender Nichtraucherschutz hat viele Vorteile erwiesen: Aus Sicht des Arbeitgebers reduziert ein Nichtraucherschutz die Anzahl der Rauchenden unter den Beschäftigten. Die verbleibenden Raucher reduzieren ihre Raucherpausen oder wagen gar den Rauchstopp. Somit minimieren sich Pausenzeiten, was wiederum die Produktivität steigert. Für den Arbeitnehmer steht natürlich die Reduktion der Schäden die durch das Rauchen entstehen, an erster Stelle. Denn die Konsequenzen von jahrelangem
Passivrauchen können gravierend sein. Aber auch gesamtgesellschaftlich kann man darauf hoffen, dass immer weniger Personen Tabakprodukte konsumieren, was wiederum die Krankenkassen entlastet. Leider aber hat
Deutschland viele Raucher - auch trotz Nichtraucherschutzgesetze. Heutzutage haben die meisten Mitarbeiter ein Recht auf ein rauchfreies Arbeitsumfeld und können dieses Recht im Zweifelsfall auch einfordern. Denn niemand sollte gesundheitliche Schäden davontragen müssen, weil Andere diese für sich hinnehmen. Bist Du selbst Raucher und möchtest Dich und Dein Umfeld vor den Gesundheitsgefahren von Tabakprodukten schützen? Setz dem Rauchen ein Ende und hol Dir
professionelle Unterstützung für Deinen Rauchstopp. Werde in 10 Tagen rauchfrei mit NichtraucherHelden.de. Wir helfen Dir aus der Tabakabhängigkeit.